Trinkwassergebühren

Die Berechnung der Trinkwassergebühr ergibt sich aus einer jährlichen Grundgebühr und dem tatsächlichen Wasserverbrauch in cbm.

Jährliche Grundgebühr (Zählermiete für Wasserzähler bis 6cbm):
108,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.

cbm Trinkwasser:
1,80 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Standrohrverleih

Für den Verleih und die Bereitstellung eines Standrohres wird eine Pauschale in Höhe von 50,– € zzgl. MWSt erhoben.
Der Wasserverbrauch wird zusätzlich (gemäß der o.a. Gebühren) berechnet.

Bloggen auf WordPress.com.